Kaufleute und Händler gibt es bereits seit der Antike und dem Mittelalter. Das Handelsrecht gilt als das Privatrecht für Kaufleute. Im Mittelalter entwickelte sich ein Handelsstand, die Hanse, für deren Tätigkeiten zwingend Regeln einzuhalten waren. Bei der Hanse handelte es sich um einen Städtebund beziehungsweise eine Vereinigung von deutschen Kaufleuten. Ihr gehörten mehrere Seen- und Binnenstädte an. Die Hanse bestand bis in das späte 17. Jahrhundert hinein. Lange Zeit regelte die Hanse zwischen dem nördlichen Westen und dem nördlichen Osten Europas den Warenaustausch. Durch die heraufziehenden territorialen und nationalen Wirtschaften kam es zu einer Zerschlagung der Hanse.
Auf das Handelsrecht, so wie es heute bekannt ist und die ersten Gepflogenheiten hatten das italienische Bankwesen und die Ständeordnungen, die nach und nach entstanden, enorm großen Einfluss. Der Code de Commerce, der Inhalt des Code Napoléon war, enthielt das erste Mal den Begriff Aktiengesellschaft. Damit war die Möglichkeit gegeben, andere Kapitalgesellschaften abzugrenzen.
Handelsrecht innerhalb Deutschlands
Der Norddeutsche Bund, der damals modernste Staat, übernahm im deutschen Raum einen wesentlichen Anteil des Handels. Zu diesem Zweck kam es zur Schaffung zahlreicher Gesetze. Diese betrafen die Infrastruktur, den Handel, die Wirtschaft und das Rechtswesen. Im Jahr 1861 kam das erste Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch heraus, welches der Deutsche Bund entwickelte. Der Deutsche Bund war der Nachfolger des Norddeutschen Bundes. Für die Gründung des Deutschen Kaiserreises im Jahr 1871 zeichnet der Deutsche Bund nicht unerheblich. 1897 kam es zur Verabschiedung des Handelsgesetzbuches (HGB). Dieses trat zeitgleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 1900 in Kraft.
Inhalt des Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein ausgesprochen umfangreiches, aus mehreren Gesetzen bestehendes Rechtsgebiet. Hierzu gehören beispielsweise das GmbHG, das HGB und das AktG. Zwischen Kauf- und Geschäftsleuten regelt das Handels- und Gesellschaftsrecht die rechtlichen Beziehungen. Hierzu gehören zusätzlich Vorschriften, die die Haftung einzelner Personen untereinander regeln. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil sind Regelungen für die Gründung von Gesellschaften und der Übergang auf andere Personen.
Anwalt für Handelsrecht in Deutschland werden
Der Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wird verliehen, wenn theoretische und praktische Kenntnisse nachweisbar sind. So ist es für einen Rechtsanwalt erforderlich, an einem Fachanwaltslehrgang teilzunehmen. Hier kommt es zu einer Vertiefung des materiellen Handels- und Gesellschaftsrecht. Zusätzlich vermittelt der Lehrgang die Grundzüge des Kartellrechts, des Arbeitsrechts und des Handwerks- und Gewerberecht. Weiterhin sind die Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessführungsrecht innerhalb des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Eine Teilnahme am Fachanwaltslehrgang allein ist nicht ausreichend. Der Paragraf 4 p) der Fachanwaltsordnung regelt, dass ein Rechtsanwalt 80 Rechtsfälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet haben muss. 20 dieser Rechtsfälle müssen ein rechtsförmliches Verfahren dargestellt haben, weite 20 müssen sich mit der Gründung und Umwandlung von Gesellschaften beschäftigt habe. Erst wenn dies nachgewiesen ist, kommt es zur Verleihung des Fachanwaltstitel Handels- und Gesellschaftsrecht verliehe
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